Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung in Altenburg. Sie finden hier alles, um Ihre Kfz-Angelegenheiten einfach und schnell zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie die Adresse und Kontaktinformationen der Zulassungsstelle. Erfahren Sie außerdem alles über die verschiedenen Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Sie können Ihre Wunschkennzeichen direkt über unsere Seite reservieren (Prägung und Versand der Schilder inklusive).
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Suchen und sichern Sie sich Ihre favorisierte Wunschkennzeichen kostenlos und unverbindlich. Alle notwendigen Daten zu Ihrer Reservierung werden Ihnen unmittelbar per E-Mail bereitgestellt.
Mit unseren Suchfunktionalitäten können Sie die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Altenburg systematisch durchforsten. Um besondere Kennzeichen, etwa Schnapszahlen, zügig zu finden, nutzen Sie am besten unsere spezialisierten Suchfilter.
Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Neben der Reservierung bieten wir Ihnen die Option, Kfz-Kennzeichen bequem online zu bestellen. Sie erhalten präzise geprägte, den DIN-Normen entsprechende Nummernschilder, die Ihnen via Paketzustellung zugestellt werden. Verglichen mit konventionellen Schildermachern bieten wir eine deutliche Zeitersparnis.
Termingerechte Lieferung
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Bestellung, garantieren wir Ihnen die Zustellung Ihrer Kennzeichen bis zum . Bei einem Bestelleingang bis 14:30 Uhr erfolgt der Versand noch am selben Tag mittels DHL. In über 90% der Fälle trifft das Paket bereits am Tag nach dem Versand beim Kunden ein.
Die Zulassungsstelle in Altenburg kann oft überlastet sein, aber mit einigen einfachen Tipps können Sie Ihren Behördengang effizienter gestalten und Zeit sparen.
➡️ Hier können Sie online einen Termin vereinbaren
Effizienztipps für die Zulassungsstelle
Telefon: 03447/586-602
E-Mail: [email protected]
Website: www.altenburgerland.de
Martin-Luther-Straße 1A
04600 Altenburg
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Altenburg zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Altenburg wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Mit dem Projekt will das BMDV erreichen, dass sich das Zulassungswesen weg von der manuellen Bearbeitung der Zulassungsstellen und hin zur digitalen und automatischen Abwicklung bewegt. Das soll zum einen Vorteile für die Bürger, als auch Entlastungen für die zuständigen Behörden bringen.
Das Projekt wird und wurde in verschiedenen Stufen realisiert. In der ersten Stufe wurde es Privatpersonen 2015 ermöglicht, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen. Die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs kam dann mit der i-Kfz Stufe 2 2017. Die dritte Stufe brachte dann die größte Änderung: Erstzulassung, uneingeschränkte Wiederzulassung, Umschreibungen und Adressänderungen können seit 2019 digital durchgeführt werden. Die letzte aktuelle Ausbaustufe wird im September 2019 realisiert werden und bringt die Neuerung, dass nun auch juristische Personen den digitalen Service nutzen können und außerdem wird eine Großkundenschnittstelle angeboten.
i-Kfz kann nur bei Fahrzeugen genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Authentifizieren müssen sich Privatpersonen mit einem gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und der “AusweisApp2”. Damit lässt sich der Personalausweis auf einem Smartphone auslesen und der Fahrzeughalter kann legitimiert werden. Je nach Vorgang werden auch Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Kfz-Kennzeichen gebraucht. Zusätzlich werden auch die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung benötigt: eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine Wunschkennzeichen-Kombination (falls gewollt) und eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe, die von Fahrzeughaltern für die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen entrichtet werden muss. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugalter und Kraftstoffart berechnet. Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge, und die Steuerbelastung kann je nach Fahrzeugtyp stark variieren. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Verkehrsprojekten, wie dem Ausbau von Straßen und dem öffentlichen Nahverkehr, verwendet.
Falls Sie Ihren Steuersatz berechnen möchten, können Sie dies mithilfe des eigens dafür zur Verfügung gestellten Onlinerechners des Bundesfinanzministerium machen. Sie benötigen für die Ermittlung der dafür notwendigen Werte Ihre Fahrzeugdokumente.
➡️ Hier geht es zum Onlinerechner des Bundesfinanzministerium
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sind, sollten Sie einige Dinge beachten, um den perfekten Autokauf abzuschließen:
Telefon: 03447/586-602
E-Mail: [email protected]
Website: www.altenburgerland.de
Martin-Luther-Straße 1A
04600 Altenburg
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:30 Uhr
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
geschlossen
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12:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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