Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung in Bad Pyrmont. Sie finden hier alles, um Ihre Kfz-Angelegenheiten einfach und schnell zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie die Adresse und Kontaktinformationen der Zulassungsstelle. Erfahren Sie außerdem alles über die verschiedenen Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Sie können Ihre Wunschkennzeichen direkt über unsere Seite reservieren (Prägung und Versand der Schilder inklusive).
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Mit unseren Suchfunktionalitäten können Sie die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Bad Pyrmont systematisch durchforsten. Um besondere Kennzeichen, etwa Schnapszahlen, zügig zu finden, nutzen Sie am besten unsere spezialisierten Suchfilter.
Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über unseren Service Ihre Kfz-Kennzeichen online zu erwerben. Sie erhalten maßgefertigte, DIN-zertifizierte Nummernschilder direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Profitieren Sie von der Zeitersparnis gegenüber herkömmlichen Schilderprägereien!
Zuverlässige Zustellung
Bei einer Bestellung bis zum heutigen Tag garantieren wir die Lieferung Ihrer Kfz-Kennzeichen bis zum . Bei Bestellungen, die bis 14:30 Uhr eingehen, versenden wir noch am selben Tag via DHL. Über 90% unserer Sendungen erreichen ihre Empfänger bereits am Folgetag.
Die Zulassungsstelle in Bad Pyrmont bietet eine Onlineplattform zur Reservierung von Terminen an. Bitte reservieren Sie einen Termin bei der Behörde, damit Sie Ihre Anliegen zeitnah und schnell klären können. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Kfz-Angelegenheit ohne vorher vereinbarten Termin eventuell nicht geklärt werden kann.
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin hier
Tipps bezüglich der Wartezeiten
Telefon: 05151/9032122
E-Mail: [email protected]
Website: www.hameln-pyrmont.de
Fluthamelstr. 15
31812 Bad Pyrmont
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 15:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Bad Pyrmont zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Bad Pyrmont wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Bad Pyrmont. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter entrichten müssen, wenn sie ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Straßenbau und -erhaltung verwendet.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Kraftstoffart. Fahrzeuge mit höheren Werten werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer steht ein Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
➡️ Benutzen Sie den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten, beachten Sie bitte diese goldenen Regeln für einen erfolgreichen Autokauf:
Telefon: 05151/9032122
E-Mail: [email protected]
Website: www.hameln-pyrmont.de
Fluthamelstr. 15
31812 Bad Pyrmont
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 15:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
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