Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung in Coburg. Sie finden hier alles, um Ihre Kfz-Angelegenheiten einfach und schnell zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie die Adresse und Kontaktinformationen der Zulassungsstelle. Erfahren Sie außerdem alles über die verschiedenen Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Sie können Ihre Wunschkennzeichen direkt über unsere Seite reservieren (Prägung und Versand der Schilder inklusive).
mehr...
Nutzen Sie unseren Service, um Ihre bevorzugte Kennzeichenkombination unverbindlich und kostenlos zu reservieren. Alle relevanten Reservierungsinformationen werden Ihnen umgehend per E-Mail übersandt.
Mithilfe unseres Suchtools können Sie gezielt in der Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Coburg recherchieren. Für spezifische Kennzeichen, wie Schnapszahlen, empfehlen wir die Verwendung unserer Suchfilter.
Geben Sie lediglich die Daten des zukünftigen Fahrzeughalters ein, um die gewünschte Kennzeichenkombination zu reservieren.
Neben der Reservierung bieten wir Ihnen die Option, Kfz-Kennzeichen bequem online zu bestellen. Sie erhalten präzise geprägte, den DIN-Normen entsprechende Nummernschilder, die Ihnen via Paketzustellung zugestellt werden. Verglichen mit konventionellen Schildermachern bieten wir eine deutliche Zeitersparnis.
Termingerechte Lieferung
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Bestellung, garantieren wir Ihnen die Zustellung Ihrer Kennzeichen bis zum . Bei einem Bestelleingang bis 14:30 Uhr erfolgt der Versand noch am selben Tag mittels DHL. In über 90% der Fälle trifft das Paket bereits am Tag nach dem Versand beim Kunden ein.
Die Zulassungsstelle in Coburg kann oft überlastet sein, aber mit einigen einfachen Tipps können Sie Ihren Behördengang effizienter gestalten und Zeit sparen.
➡️ Hier können Sie online einen Termin vereinbaren
Effizienztipps für die Zulassungsstelle
Telefon: (09561) 514-9550
E-Mail: [email protected]
Website: www.coburg.de
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Wenn Sie in Coburg ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden möchten, müssen Sie dafür zu einer Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die erforderlichen Dokumente für die verschiedenen Vorgänge können Sie auf der Website der Zulassungsstelle einsehen. Um Zeit zu sparen, sollten Sie sich vorab informieren und die benötigten Unterlagen mitbringen.
Es ist ärgerlich, wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen werden. In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln, um potenziellen Missbrauch zu verhindern. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Halten Sie die Fahrzeugdokumente und Kennzeichen immer sicher aufbewahrt, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in eine solche Situation geraten, folgen Sie diesen Schritten, um schnell und effektiv zu handeln.
Feinstaubplaketten sind Aufkleber, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht werden und anzeigen, welchen Emissionsstandard das Fahrzeug erfüllt. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und so die Luftqualität zu verbessern. Die Feinstaubplaketten gibt es in verschiedenen Farben und Formen, um den Emissionsgrad anzuzeigen. Dabei gibt es insgesamt vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Bei der Zulassungsstelle in Coburg können die Plaketten für 5€ gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.
Grüne Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen und als besonders umweltfreundlich gelten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette können uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bereits den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch noch nicht den Euro-5-Standard. Diese Fahrzeuge dürfen in einigen Umweltzonen eingeschränkt fahren.
Rote Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen und somit zu den höchst emittierenden Fahrzeugen gehören. Diese Fahrzeuge haben in den meisten Umweltzonen keine Zufahrtserlaubnis und dürfen diese nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Plakette ist nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Feinstaubplaketten sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden, um Strafen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Plakettenpflicht können Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Coburg wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Coburg. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer dienen der Finanzierung von Straßeninfrastruktur und anderen staatlichen Aufgaben. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Hubraum, dem CO2-Ausstoß und der Art des Kraftstoffs. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Kfz-Steuer-Rechner bereit, um die individuelle Steuerbelastung zu berechnen.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sind, sollten Sie einige Dinge beachten, um den perfekten Autokauf abzuschließen:
Telefon: (09561) 514-9550
E-Mail: [email protected]
Website: www.coburg.de
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen