Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Hofheim in Unterfranken.
Neben den Öffnungszeiten finden Sie auch Informationen bezüglich der verschiedenen Dienstleistungen, wie z.B. der Kfz-Zulassung und der Außerbetriebsetzung. Informieren Sie sich über Unterlagen und Dokumente, die Sie zu Ihren Terminen mitbringen müssen und laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, damit Sie diese ausgefüllt mitbringen können, um Zeit zu sparen.
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Beachten Sie, dass Termine bei den Behörden besser schon vorher vereinbart werden sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Sie müssen nur die Daten des Fahrzeughalters angeben, auf den das Wunschkennzeichen reserviert werden soll.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über unseren Service Ihre Kfz-Kennzeichen online zu erwerben. Sie erhalten maßgefertigte, DIN-zertifizierte Nummernschilder direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Profitieren Sie von der Zeitersparnis gegenüber herkömmlichen Schilderprägereien!
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Die Zulassungsbehörde in Hofheim in Unterfranken ist bekannt für längere Wartezeiten. Aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie diese Zeit effektiv nutzen und den Behördengang stressfrei bewältigen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin online reservieren
Tipps für die Wartezeiten bei der Behörde
Telefon: 09523/7829
E-Mail: [email protected]
Website: www.hassberge.de
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim in Unterfranken
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Hofheim in Unterfranken zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Hofheim in Unterfranken wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Hofheim in Unterfranken. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe, die von Fahrzeughaltern für die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen entrichtet werden muss. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugalter und Kraftstoffart berechnet. Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge, und die Steuerbelastung kann je nach Fahrzeugtyp stark variieren. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Verkehrsprojekten, wie dem Ausbau von Straßen und dem öffentlichen Nahverkehr, verwendet.
Falls Sie Ihren Steuersatz berechnen möchten, können Sie dies mithilfe des eigens dafür zur Verfügung gestellten Onlinerechners des Bundesfinanzministerium machen. Sie benötigen für die Ermittlung der dafür notwendigen Werte Ihre Fahrzeugdokumente.
➡️ Hier geht es zum Onlinerechner des Bundesfinanzministerium
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten, beachten Sie bitte diese goldenen Regeln für einen erfolgreichen Autokauf:
Telefon: 09523/7829
E-Mail: [email protected]
Website: www.hassberge.de
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim in Unterfranken
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
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