Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Kempen.
Neben den Öffnungszeiten finden Sie auch Informationen bezüglich der verschiedenen Dienstleistungen, wie z.B. der Kfz-Zulassung und der Außerbetriebsetzung. Informieren Sie sich über Unterlagen und Dokumente, die Sie zu Ihren Terminen mitbringen müssen und laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, damit Sie diese ausgefüllt mitbringen können, um Zeit zu sparen.
Nutzen Sie auch unseren Service zur Reservierung eines Wunschkennzeichens, inklusive des Prägen und versenden der Kennzeichenschilder.
Beachten Sie, dass Termine bei den Behörden besser schon vorher vereinbart werden sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
mehr...
Suchen und sichern Sie sich Ihre favorisierte Wunschkennzeichen kostenlos und unverbindlich. Alle notwendigen Daten zu Ihrer Reservierung werden Ihnen unmittelbar per E-Mail bereitgestellt.
Mit unseren Suchfunktionalitäten können Sie die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Kempen systematisch durchforsten. Um besondere Kennzeichen, etwa Schnapszahlen, zügig zu finden, nutzen Sie am besten unsere spezialisierten Suchfilter.
Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Neben der Reservierung bieten wir Ihnen die Option, Kfz-Kennzeichen bequem online zu bestellen. Sie erhalten präzise geprägte, den DIN-Normen entsprechende Nummernschilder, die Ihnen via Paketzustellung zugestellt werden. Verglichen mit konventionellen Schildermachern bieten wir eine deutliche Zeitersparnis.
Termingerechte Lieferung
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Bestellung, garantieren wir Ihnen die Zustellung Ihrer Kennzeichen bis zum . Bei einem Bestelleingang bis 14:30 Uhr erfolgt der Versand noch am selben Tag mittels DHL. In über 90% der Fälle trifft das Paket bereits am Tag nach dem Versand beim Kunden ein.
Die Zulassungsstelle in Kempen bietet eine Onlineplattform zur Reservierung von Terminen an. Bitte reservieren Sie einen Termin bei der Behörde, damit Sie Ihre Anliegen zeitnah und schnell klären können. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Kfz-Angelegenheit ohne vorher vereinbarten Termin eventuell nicht geklärt werden kann.
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin hier
Tipps bezüglich der Wartezeiten
Telefon: 0 21 52/2052-11
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-viersen.de
Heinrich-Horten-Straße 4B
47906 Kempen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
geschlossen
Wenn Sie in Kempen ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden möchten, müssen Sie dafür zu einer Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die erforderlichen Dokumente für die verschiedenen Vorgänge können Sie auf der Website der Zulassungsstelle einsehen. Um Zeit zu sparen, sollten Sie sich vorab informieren und die benötigten Unterlagen mitbringen.
Es ist ärgerlich, wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen werden. In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln, um potenziellen Missbrauch zu verhindern. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Halten Sie die Fahrzeugdokumente und Kennzeichen immer sicher aufbewahrt, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in eine solche Situation geraten, folgen Sie diesen Schritten, um schnell und effektiv zu handeln.
Feinstaubplaketten sind Aufkleber, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht werden und anzeigen, welchen Emissionsstandard das Fahrzeug erfüllt. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und so die Luftqualität zu verbessern. Die Feinstaubplaketten gibt es in verschiedenen Farben und Formen, um den Emissionsgrad anzuzeigen. Dabei gibt es insgesamt vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Bei der Zulassungsstelle in Kempen können die Plaketten für 5€ gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.
Grüne Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen und als besonders umweltfreundlich gelten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette können uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bereits den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch noch nicht den Euro-5-Standard. Diese Fahrzeuge dürfen in einigen Umweltzonen eingeschränkt fahren.
Rote Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen und somit zu den höchst emittierenden Fahrzeugen gehören. Diese Fahrzeuge haben in den meisten Umweltzonen keine Zufahrtserlaubnis und dürfen diese nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Plakette ist nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Feinstaubplaketten sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden, um Strafen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Plakettenpflicht können Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Kempen wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Kempen. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe, die von Fahrzeughaltern für die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen entrichtet werden muss. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugalter und Kraftstoffart berechnet. Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge, und die Steuerbelastung kann je nach Fahrzeugtyp stark variieren. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Verkehrsprojekten, wie dem Ausbau von Straßen und dem öffentlichen Nahverkehr, verwendet.
Falls Sie Ihren Steuersatz berechnen möchten, können Sie dies mithilfe des eigens dafür zur Verfügung gestellten Onlinerechners des Bundesfinanzministerium machen. Sie benötigen für die Ermittlung der dafür notwendigen Werte Ihre Fahrzeugdokumente.
➡️ Hier geht es zum Onlinerechner des Bundesfinanzministerium
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten, beachten Sie bitte diese goldenen Regeln für einen erfolgreichen Autokauf:
Telefon: 0 21 52/2052-11
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-viersen.de
Heinrich-Horten-Straße 4B
47906 Kempen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
geschlossen