Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung in Lörrach. Sie finden hier alles, um Ihre Kfz-Angelegenheiten einfach und schnell zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie die Adresse und Kontaktinformationen der Zulassungsstelle. Erfahren Sie außerdem alles über die verschiedenen Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Sie können Ihre Wunschkennzeichen direkt über unsere Seite reservieren (Prägung und Versand der Schilder inklusive).
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Mit unseren Suchfunktionalitäten können Sie die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Lörrach systematisch durchforsten. Um besondere Kennzeichen, etwa Schnapszahlen, zügig zu finden, nutzen Sie am besten unsere spezialisierten Suchfilter.
Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Neben der Reservierung bieten wir Ihnen die Option, Kfz-Kennzeichen bequem online zu bestellen. Sie erhalten präzise geprägte, den DIN-Normen entsprechende Nummernschilder, die Ihnen via Paketzustellung zugestellt werden. Verglichen mit konventionellen Schildermachern bieten wir eine deutliche Zeitersparnis.
Termingerechte Lieferung
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Bestellung, garantieren wir Ihnen die Zustellung Ihrer Kennzeichen bis zum . Bei einem Bestelleingang bis 14:30 Uhr erfolgt der Versand noch am selben Tag mittels DHL. In über 90% der Fälle trifft das Paket bereits am Tag nach dem Versand beim Kunden ein.
Die Zulassungsstelle in Lörrach kann oft überlastet sein, aber mit einigen einfachen Tipps können Sie Ihren Behördengang effizienter gestalten und Zeit sparen.
➡️ Hier können Sie online einen Termin vereinbaren
Effizienztipps für die Zulassungsstelle
Telefon: 07621/4103434
E-Mail: [email protected]
Website: www.loerrach-landkreis.de
Brombacher Straße 93
79539 Lörrach
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
geschlossen
Wenn Sie in Lörrach ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden möchten, müssen Sie dafür zu einer Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die erforderlichen Dokumente für die verschiedenen Vorgänge können Sie auf der Website der Zulassungsstelle einsehen. Um Zeit zu sparen, sollten Sie sich vorab informieren und die benötigten Unterlagen mitbringen.
Es ist ärgerlich, wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen werden. In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln, um potenziellen Missbrauch zu verhindern. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Halten Sie die Fahrzeugdokumente und Kennzeichen immer sicher aufbewahrt, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in eine solche Situation geraten, folgen Sie diesen Schritten, um schnell und effektiv zu handeln.
Feinstaubplaketten sind Aufkleber, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht werden und anzeigen, welchen Emissionsstandard das Fahrzeug erfüllt. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und so die Luftqualität zu verbessern. Die Feinstaubplaketten gibt es in verschiedenen Farben und Formen, um den Emissionsgrad anzuzeigen. Dabei gibt es insgesamt vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Bei der Zulassungsstelle in Lörrach können die Plaketten für 5€ gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.
Grüne Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen und als besonders umweltfreundlich gelten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette können uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bereits den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch noch nicht den Euro-5-Standard. Diese Fahrzeuge dürfen in einigen Umweltzonen eingeschränkt fahren.
Rote Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen und somit zu den höchst emittierenden Fahrzeugen gehören. Diese Fahrzeuge haben in den meisten Umweltzonen keine Zufahrtserlaubnis und dürfen diese nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Plakette ist nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Feinstaubplaketten sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden, um Strafen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Plakettenpflicht können Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Lörrach wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Mit dem Projekt will das BMDV erreichen, dass sich das Zulassungswesen weg von der manuellen Bearbeitung der Zulassungsstellen und hin zur digitalen und automatischen Abwicklung bewegt. Das soll zum einen Vorteile für die Bürger, als auch Entlastungen für die zuständigen Behörden bringen.
Das Projekt wird und wurde in verschiedenen Stufen realisiert. In der ersten Stufe wurde es Privatpersonen 2015 ermöglicht, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen. Die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs kam dann mit der i-Kfz Stufe 2 2017. Die dritte Stufe brachte dann die größte Änderung: Erstzulassung, uneingeschränkte Wiederzulassung, Umschreibungen und Adressänderungen können seit 2019 digital durchgeführt werden. Die letzte aktuelle Ausbaustufe wird im September 2019 realisiert werden und bringt die Neuerung, dass nun auch juristische Personen den digitalen Service nutzen können und außerdem wird eine Großkundenschnittstelle angeboten.
i-Kfz kann nur bei Fahrzeugen genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Authentifizieren müssen sich Privatpersonen mit einem gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und der “AusweisApp2”. Damit lässt sich der Personalausweis auf einem Smartphone auslesen und der Fahrzeughalter kann legitimiert werden. Je nach Vorgang werden auch Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Kfz-Kennzeichen gebraucht. Zusätzlich werden auch die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung benötigt: eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine Wunschkennzeichen-Kombination (falls gewollt) und eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter entrichten müssen, wenn sie ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Straßenbau und -erhaltung verwendet.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Kraftstoffart. Fahrzeuge mit höheren Werten werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer steht ein Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
➡️ Benutzen Sie den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Bevor Sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs entscheiden, beachten Sie bitte diese wichtigen Tipps:
Telefon: 07621/4103434
E-Mail: [email protected]
Website: www.loerrach-landkreis.de
Brombacher Straße 93
79539 Lörrach
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
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