Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Meiningen.
Neben den Öffnungszeiten finden Sie auch Informationen bezüglich der verschiedenen Dienstleistungen, wie z.B. der Kfz-Zulassung und der Außerbetriebsetzung. Informieren Sie sich über Unterlagen und Dokumente, die Sie zu Ihren Terminen mitbringen müssen und laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, damit Sie diese ausgefüllt mitbringen können, um Zeit zu sparen.
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Beachten Sie, dass Termine bei den Behörden besser schon vorher vereinbart werden sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Sie müssen nur die Daten des Fahrzeughalters angeben, auf den das Wunschkennzeichen reserviert werden soll.
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Die Zulassungsstelle in Meiningen bietet eine Onlineplattform zur Reservierung von Terminen an. Bitte reservieren Sie einen Termin bei der Behörde, damit Sie Ihre Anliegen zeitnah und schnell klären können. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Kfz-Angelegenheit ohne vorher vereinbarten Termin eventuell nicht geklärt werden kann.
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Tipps bezüglich der Wartezeiten
Telefon: 03693/485-7100
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 16:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Meiningen zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Um einen reibungslosen Vorgang bei Ihrer Anmeldung oder Umschreibung zu gewährleisten, ist es essenziell, alle benötigten Dokumente bereitzuhalten. Andernfalls könnten Verzögerungen auftreten. Die nachstehende Liste bietet Ihnen eine umfassende Übersicht für eine Kfz-Zulassung:
Vollmachtsvergabe
Sollten Sie nicht eigenständig vor Ort erscheinen können, ist es ratsam, eine Vollmacht auszustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug für einen Verwandten oder Freund zulassen. Für Zulassungsdienste ist eine solche Vollmacht ebenfalls zwingend. Neben dem Vollmachtsdokument wird zusätzlich der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Mitnahme von Wunschkennzeichen
Ein Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk nach Meiningen bedeutet nicht zwingend den Verlust Ihres Wunschkennzeichens. Seit dem 01. Oktober 2019 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit ihr Kennzeichen selbst beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Dazu muss das Fahrzeug jedoch angemeldet bleiben.
Kfz-Abmeldung
Hierzu sind die ZB I, ZB II und die alten Kennzeichen erforderlich.
Sonderfälle für Unternehmen und Vereine
Je nach Rechtsform müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Meiningen. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter entrichten müssen, wenn sie ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Straßenbau und -erhaltung verwendet.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Kraftstoffart. Fahrzeuge mit höheren Werten werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer steht ein Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
➡️ Benutzen Sie den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Bevor Sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs entscheiden, beachten Sie bitte diese wichtigen Tipps:
Telefon: 03693/485-7100
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
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12:00 Uhr - 14:30 Uhr
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