Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung in Neu-Ulm. Sie finden hier alles, um Ihre Kfz-Angelegenheiten einfach und schnell zu erledigen.
In der Übersicht unten finden Sie die Adresse und Kontaktinformationen der Zulassungsstelle. Erfahren Sie außerdem alles über die verschiedenen Dienstleistungen und die erforderlichen Dokumente, um Ihre Anliegen erfolgreich abzuschließen.
Sie können Ihre Wunschkennzeichen direkt über unsere Seite reservieren (Prägung und Versand der Schilder inklusive).
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Durchsuchen Sie mit unserer Suche die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Aalen. Besondere Kennzeichen finden Sie am schnellsten, indem Sie unsere Suchfilter (Schnapszahlen etc.) benutzen
Sie müssen nur die Daten des Fahrzeughalters angeben, auf den das Wunschkennzeichen reserviert werden soll.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über unseren Service Ihre Kfz-Kennzeichen online zu erwerben. Sie erhalten maßgefertigte, DIN-zertifizierte Nummernschilder direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Profitieren Sie von der Zeitersparnis gegenüber herkömmlichen Schilderprägereien!
Zuverlässige Zustellung
Bei einer Bestellung bis zum heutigen Tag garantieren wir die Lieferung Ihrer Kfz-Kennzeichen bis zum . Bei Bestellungen, die bis 14:30 Uhr eingehen, versenden wir noch am selben Tag via DHL. Über 90% unserer Sendungen erreichen ihre Empfänger bereits am Folgetag.
Die Zulassungsbehörde in Neu-Ulm ist bekannt für längere Wartezeiten. Aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie diese Zeit effektiv nutzen und den Behördengang stressfrei bewältigen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin online reservieren
Tipps für die Wartezeiten bei der Behörde
Telefon: 0731/70400-43043
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis.neu-ulm.de
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
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Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Neu-Ulm zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Um einen reibungslosen Vorgang bei Ihrer Anmeldung oder Umschreibung zu gewährleisten, ist es essenziell, alle benötigten Dokumente bereitzuhalten. Andernfalls könnten Verzögerungen auftreten. Die nachstehende Liste bietet Ihnen eine umfassende Übersicht für eine Kfz-Zulassung:
Vollmachtsvergabe
Sollten Sie nicht eigenständig vor Ort erscheinen können, ist es ratsam, eine Vollmacht auszustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug für einen Verwandten oder Freund zulassen. Für Zulassungsdienste ist eine solche Vollmacht ebenfalls zwingend. Neben dem Vollmachtsdokument wird zusätzlich der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Mitnahme von Wunschkennzeichen
Ein Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk nach Neu-Ulm bedeutet nicht zwingend den Verlust Ihres Wunschkennzeichens. Seit dem 01. Oktober 2019 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit ihr Kennzeichen selbst beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Dazu muss das Fahrzeug jedoch angemeldet bleiben.
Kfz-Abmeldung
Hierzu sind die ZB I, ZB II und die alten Kennzeichen erforderlich.
Sonderfälle für Unternehmen und Vereine
Je nach Rechtsform müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden:
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Mit dem Projekt will das BMDV erreichen, dass sich das Zulassungswesen weg von der manuellen Bearbeitung der Zulassungsstellen und hin zur digitalen und automatischen Abwicklung bewegt. Das soll zum einen Vorteile für die Bürger, als auch Entlastungen für die zuständigen Behörden bringen.
Das Projekt wird und wurde in verschiedenen Stufen realisiert. In der ersten Stufe wurde es Privatpersonen 2015 ermöglicht, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen. Die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs kam dann mit der i-Kfz Stufe 2 2017. Die dritte Stufe brachte dann die größte Änderung: Erstzulassung, uneingeschränkte Wiederzulassung, Umschreibungen und Adressänderungen können seit 2019 digital durchgeführt werden. Die letzte aktuelle Ausbaustufe wird im September 2019 realisiert werden und bringt die Neuerung, dass nun auch juristische Personen den digitalen Service nutzen können und außerdem wird eine Großkundenschnittstelle angeboten.
i-Kfz kann nur bei Fahrzeugen genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Authentifizieren müssen sich Privatpersonen mit einem gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und der “AusweisApp2”. Damit lässt sich der Personalausweis auf einem Smartphone auslesen und der Fahrzeughalter kann legitimiert werden. Je nach Vorgang werden auch Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Kfz-Kennzeichen gebraucht. Zusätzlich werden auch die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung benötigt: eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine Wunschkennzeichen-Kombination (falls gewollt) und eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter entrichten müssen, wenn sie ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Straßenbau und -erhaltung verwendet.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Kraftstoffart. Fahrzeuge mit höheren Werten werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer steht ein Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
➡️ Benutzen Sie den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten, beachten Sie bitte diese goldenen Regeln für einen erfolgreichen Autokauf:
Telefon: 0731/70400-43043
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis.neu-ulm.de
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
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06:30 Uhr - 16:30 Uhr
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