Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen in Osnabrück.
Neben den Öffnungszeiten finden Sie auch Informationen bezüglich der verschiedenen Dienstleistungen, wie z.B. der Kfz-Zulassung und der Außerbetriebsetzung. Informieren Sie sich über Unterlagen und Dokumente, die Sie zu Ihren Terminen mitbringen müssen und laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, damit Sie diese ausgefüllt mitbringen können, um Zeit zu sparen.
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Beachten Sie, dass Termine bei den Behörden besser schon vorher vereinbart werden sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Mit unseren Suchfunktionalitäten können Sie die Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Osnabrück systematisch durchforsten. Um besondere Kennzeichen, etwa Schnapszahlen, zügig zu finden, nutzen Sie am besten unsere spezialisierten Suchfilter.
Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Sie können unseren Service ebenfalls nutzen, um Ihre Nummernschilder online zu bestellen. Sie erhalten individuell geprägte & DIN-zertifizierte Kfz-Kennzeichen per Paketversand. Sparen Sie wertvolle Zeit im Vergleich zur klassischen Schilderbude!
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Die Zulassungsstelle in Osnabrück kann oft überlastet sein, aber mit einigen einfachen Tipps können Sie Ihren Behördengang effizienter gestalten und Zeit sparen.
➡️ Hier können Sie online einen Termin vereinbaren
Effizienztipps für die Zulassungsstelle
Telefon: 0541/50120000
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/3233332
E-Mail: [email protected]
Website: buerger.osnabrueck.de
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
08:30 Uhr - 10:30 Uhr
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 18:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Das Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn entweder ein Halterwechsel vollzogen werden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), oder ein Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk stattgefunden hat.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Falls Sie ein Sonderkennzeichen in Osnabrück beantragen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. Im Folgenden werden einige der gängigsten Sonderkennzeichen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
Fahrzeugdokumente und Kennzeichen sind wichtige Unterlagen, die für den Betrieb eines Fahrzeugs unerlässlich sind. Doch was passiert, wenn diese verloren gehen oder gestohlen werden? In diesem Fall sollten Fahrzeughalter schnell handeln, um potenziellen Missbrauch oder Betrug zu verhindern.
Die erste Maßnahme ist die unverzügliche Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei der örtlichen Zulassungsstelle. Hierbei müssen die Fahrzeughalter die Fahrzeugdokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kfz-Kennzeichen angeben. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Unterlagen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können.
Neben der Meldung bei der Zulassungsstelle sollten Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dadurch wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Sollte es zu einem Diebstahl von Kfz-Kennzeichen kommen, werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle wird die Kennzeichenkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren sperren.
Feinstaubplaketten sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Umweltzonen-Regulierung. Diese Zonen sind in vielen deutschen Städten eingerichtet, um die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Fahrzeuge mit höheren Emissionen dürfen diese Zonen nur betreten, wenn sie mit der entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Plaketten werden in verschiedenen Farben ausgegeben, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit der geringsten Emissionsbelastung, während rot für die höchste Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten in Deutschland hat zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in den betroffenen Städten geführt. Die Feinstaubbelastung ist dadurch erheblich gesunken und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung konnten reduziert werden. Allerdings gibt es auch Kritiker, die die Wirksamkeit der Umweltzonen in Frage stellen. Sie argumentieren, dass die Zonen nur einen begrenzten Einfluss auf die Luftqualität haben und dass andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, sinnvoller wären.
Trotz dieser Kritik sind die Feinstaubplaketten in Deutschland weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Osnabrück wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Fahrzeugzulassung dank des i-Kfz Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). In Osnabrück können Sie diesen Service seit Oktober 2019 nutzen und den Gang zur Behörde vermeiden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Voraussetzungen und den Ablauf der Onlinezulassung.
Hinweis: Bei Abmeldungen sind eVB-Nummer, IBAN und Hauptuntersuchung nicht erforderlich, es muss lediglich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.
Hinweis: Wenn Sie bei einer Ummeldung ein Wunschkennzeichen wünschen und nicht das aktuelle Kennzeichen übernehmen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zuerst abmelden und dann eine Wiederzulassung durchführen.
Mit i-Kfz ist die Online-Fahrzeugzulassung in Osnabrück einfach, bequem und zeitsparend. Probieren Sie es aus und ersparen Sie sich den Gang zur Behörde.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine Abgabe, die Fahrzeughalter entrichten müssen, wenn sie ihre Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Straßenbau und -erhaltung verwendet.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß und Kraftstoffart. Fahrzeuge mit höheren Werten werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Zur Berechnung der Kfz-Steuer steht ein Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
➡️ Benutzen Sie den Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Bevor Sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs entscheiden, beachten Sie bitte diese wichtigen Tipps:
Telefon: 0541/50120000
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon: 0541/3233332
E-Mail: [email protected]
Website: buerger.osnabrueck.de
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 14:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
08:30 Uhr - 10:30 Uhr
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 18:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
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