Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen bezüglich der Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Salzgitter.
Neben den Öffnungszeiten finden Sie auch Informationen bezüglich der verschiedenen Dienstleistungen, wie z.B. der Kfz-Zulassung und der Außerbetriebsetzung. Informieren Sie sich über Unterlagen und Dokumente, die Sie zu Ihren Terminen mitbringen müssen und laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, damit Sie diese ausgefüllt mitbringen können, um Zeit zu sparen.
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Beachten Sie, dass Termine bei den Behörden besser schon vorher vereinbart werden sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Für die Reservierung benötigen Sie lediglich die Angaben des vorgesehenen Fahrzeughalters. Der gesamte Vorgang ist in wenigen Augenblicken abgeschlossen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über unseren Service Ihre Kfz-Kennzeichen online zu erwerben. Sie erhalten maßgefertigte, DIN-zertifizierte Nummernschilder direkt an Ihre Wunschadresse geliefert. Profitieren Sie von der Zeitersparnis gegenüber herkömmlichen Schilderprägereien!
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Die Zulassungsbehörde in Salzgitter ist bekannt für längere Wartezeiten. Aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie diese Zeit effektiv nutzen und den Behördengang stressfrei bewältigen.
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Tipps für die Wartezeiten bei der Behörde
Telefon: 05341/8393922
E-Mail: zulassungsstelle]@stadt.salzgitter.de
Website: www.salzgitter.de
Neißestraße 203
38226 Salzgitter
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Das Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn entweder ein Halterwechsel vollzogen werden soll (Umschreibung mit Halterwechsel), oder ein Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk stattgefunden hat.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Sonderkennzeichen, die Fahrzeugen zugeteilt werden können, um ihre Nutzungszwecke oder Besonderheiten zu kennzeichnen. Falls Sie ein Sonderkennzeichen in Salzgitter beantragen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. Im Folgenden werden einige der gängigsten Sonderkennzeichen und ihre Anwendungsfälle erläutert:
Fahrzeugdokumente und Kennzeichen sind wichtige Unterlagen, die für den Betrieb eines Fahrzeugs unerlässlich sind. Doch was passiert, wenn diese verloren gehen oder gestohlen werden? In diesem Fall sollten Fahrzeughalter schnell handeln, um potenziellen Missbrauch oder Betrug zu verhindern.
Die erste Maßnahme ist die unverzügliche Meldung des Verlusts oder Diebstahls bei der örtlichen Zulassungsstelle. Hierbei müssen die Fahrzeughalter die Fahrzeugdokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Kfz-Kennzeichen angeben. Die Zulassungsstelle kann dann die gestohlenen oder verlorenen Unterlagen sperren und gegebenenfalls Ersatzdokumente oder -kennzeichen ausstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder -kennzeichen Gebühren anfallen können.
Neben der Meldung bei der Zulassungsstelle sollten Fahrzeughalter auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dadurch wird der Verlust oder Diebstahl offiziell dokumentiert und potenzieller Missbrauch verhindert. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Zulassungsstelle ist entscheidend, um die erforderlichen Schritte zur Sicherung des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente zu unternehmen.
Sollte es zu einem Diebstahl von Kfz-Kennzeichen kommen, werden diese zur Fahndung ausgeschrieben. Die Zulassungsstelle wird die Kennzeichenkombination dann für einen Zeitraum von 10 Jahren sperren.
Feinstaubplaketten sind in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Umweltzonen-Regulierung. Diese Zonen sind in vielen deutschen Städten eingerichtet, um die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Fahrzeuge mit höheren Emissionen dürfen diese Zonen nur betreten, wenn sie mit der entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Plaketten werden in verschiedenen Farben ausgegeben, um den Emissionsgrad zu kennzeichnen. Grün steht dabei für Fahrzeuge mit der geringsten Emissionsbelastung, während rot für die höchste Belastung steht.
Die Einführung der Feinstaubplaketten in Deutschland hat zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in den betroffenen Städten geführt. Die Feinstaubbelastung ist dadurch erheblich gesunken und die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung konnten reduziert werden. Allerdings gibt es auch Kritiker, die die Wirksamkeit der Umweltzonen in Frage stellen. Sie argumentieren, dass die Zonen nur einen begrenzten Einfluss auf die Luftqualität haben und dass andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, sinnvoller wären.
Trotz dieser Kritik sind die Feinstaubplaketten in Deutschland weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Umweltregulierung. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zu beachten und die Plaketten ordnungsgemäß anzubringen, um Strafen zu vermeiden und zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Um einen reibungslosen Vorgang bei Ihrer Anmeldung oder Umschreibung zu gewährleisten, ist es essenziell, alle benötigten Dokumente bereitzuhalten. Andernfalls könnten Verzögerungen auftreten. Die nachstehende Liste bietet Ihnen eine umfassende Übersicht für eine Kfz-Zulassung:
Vollmachtsvergabe
Sollten Sie nicht eigenständig vor Ort erscheinen können, ist es ratsam, eine Vollmacht auszustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug für einen Verwandten oder Freund zulassen. Für Zulassungsdienste ist eine solche Vollmacht ebenfalls zwingend. Neben dem Vollmachtsdokument wird zusätzlich der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Mitnahme von Wunschkennzeichen
Ein Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk nach Salzgitter bedeutet nicht zwingend den Verlust Ihres Wunschkennzeichens. Seit dem 01. Oktober 2019 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit ihr Kennzeichen selbst beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Dazu muss das Fahrzeug jedoch angemeldet bleiben.
Kfz-Abmeldung
Hierzu sind die ZB I, ZB II und die alten Kennzeichen erforderlich.
Sonderfälle für Unternehmen und Vereine
Je nach Rechtsform müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden:
Das BMDV verfolgt mit dem Projekt i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Ziel, dass Bürger in Zukunft nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen, um ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zuzulassen. Dafür wurden die Zulassungsdokumente und die Kennzeichensiegel seit 2015 mit Sicherheitscodes versehen, die man (ähnlich wie einen Bank-PIN) durch abreiben einer Sicherheitsschicht freilegen kann. Damit, und mit der eindeutigen Identifikation mittels des elektronischen Personalausweises, kann man verschiedene Kfz-Anliegen komplett online erledigen.
Folgende Anliegen können aktuell schon über i-Kfz abgewickelt werden:
Hinweis: Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ummelden möchten, ohne aber das Kennzeichen mitzunehmen, müssen Sie das Fahrzeug aktuell erst abmelden und dann wiederzulassen.
Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), ob das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I & Teil II / Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) brauchen die entsprechenden Sicherheitscodes. Um diese freizulegen, ist es entweder erforderlich, die Schutzschicht sorgfältig “wegzurubbeln”, oder einen Aufkleber mit grünem Rahmen abzuziehen. Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ist siebenstellig, der Code der Zulassungsbescheinigung Teil II hat 12 Stellen. Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden müssen, brauchen Sie auch den Sicherheitscode Ihres Kennzeichens. Um diesen freizulegen müssen Sie die Siegelplakette abziehen. Manche Codes müssen dann noch durch das vorsichtige entfernen einer Sicherheitsschicht freigelegt werden.
Sie brauchen, genau wie bei der Zulassung bei der Behörde, die Stadarddaten für die Kfz-Zulassung. Dazu zählen eine gültige Hauptuntersuchung, eine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
Was sehr wichtig ist: Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion. Sie müssen ebenfalls einen PIN erstellt haben. Nach der Erstellung Ihres Ausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten und darüber können Sie dann einen eigenständigen PIN vergeben. Zusätzlich brauchen Sie noch ein Smartphone mit installierter “AusweisApp2” - diese funktioniert dann als NFC-Kartenlesegerät für das Auslesen Ihres Ausweises.
Die digitale Fahrzeugzulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Salzgitter. Dort müssen Sie sich dann mit Ihrem Personalausweis und der “AusweisApp2” legitimieren. Sie können dann auswählen, welches Anliegen Sie erledigen möchten. Im nächsten Schritt geben Sie die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und die Sicherheitscodes ein. Je nach Vorgang müssen Sie dann die Zulassungsdaten ergänzen (eVB-Nummer, IBAN etc.).
Die Gebühren können Sie per Kreditkarte begleichen.
Die Zulassungsbehörde schickt Ihnen dann die Siegelplaketten für Ihre Kennzeichen und die neuen Zulassungsdokumente auf postalischem Weg zu. Die Siegelplaketten müssen Sie dann auf Ihre Kennzeichen anbringen, bevor Sie losfahren dürfen.
Hinweis: Die alten Zulassungsbescheinigungen gelten mit dem Freilegen der Sicherheitscodes als entwertet.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe, die von Fahrzeughaltern für die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen entrichtet werden muss. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugalter und Kraftstoffart berechnet. Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge, und die Steuerbelastung kann je nach Fahrzeugtyp stark variieren. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Verkehrsprojekten, wie dem Ausbau von Straßen und dem öffentlichen Nahverkehr, verwendet.
Falls Sie Ihren Steuersatz berechnen möchten, können Sie dies mithilfe des eigens dafür zur Verfügung gestellten Onlinerechners des Bundesfinanzministerium machen. Sie benötigen für die Ermittlung der dafür notwendigen Werte Ihre Fahrzeugdokumente.
➡️ Hier geht es zum Onlinerechner des Bundesfinanzministerium
Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug sind, sollten Sie einige Dinge beachten, um den perfekten Autokauf abzuschließen:
Telefon: 05341/8393922
E-Mail: zulassungsstelle]@stadt.salzgitter.de
Website: www.salzgitter.de
Neißestraße 203
38226 Salzgitter
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
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