Erfahren Sie auf dieser Webseite alles Wissenswerte rund um die Kfz-Angelegenheiten bei der Zulassungsstelle in Schwäbisch Hall.
Neben den Öffnungszeiten und Adressen erhalten Sie auch umfassende Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen wie der Anmeldung und Abmeldung. Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente für Ihre Termine und laden Sie bequem die benötigten Formulare herunter, um Zeit zu sparen.
Nutzen Sie zudem unseren praktischen Service zur Reservierung eines Wunschkennzeichens inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
Beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung bei den Behörden empfehlenswert ist, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Sie müssen nur die Daten des Fahrzeughalters angeben, auf den das Wunschkennzeichen reserviert werden soll.
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Die Zulassungsbehörde in Schwäbisch Hall ist bekannt für längere Wartezeiten. Aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie diese Zeit effektiv nutzen und den Behördengang stressfrei bewältigen.
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Tipps für die Wartezeiten bei der Behörde
Telefon: 0791/755-8855
E-Mail: [email protected]
Website: www.lrasha.de
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Wenn Sie in Schwäbisch Hall ein Fahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden möchten, müssen Sie dafür zu einer Zulassungsstelle gehen. Dort können Sie auch Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen und Sonderkennzeichen beantragen.
Die erforderlichen Dokumente für die verschiedenen Vorgänge können Sie auf der Website der Zulassungsstelle einsehen. Um Zeit zu sparen, sollten Sie sich vorab informieren und die benötigten Unterlagen mitbringen.
Es ist ärgerlich, wenn Fahrzeugdokumente oder Kennzeichen verloren oder gestohlen werden. In solchen Fällen ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln, um potenziellen Missbrauch zu verhindern. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
Halten Sie die Fahrzeugdokumente und Kennzeichen immer sicher aufbewahrt, um Verlust oder Diebstahl zu vermeiden. Wenn Sie dennoch in eine solche Situation geraten, folgen Sie diesen Schritten, um schnell und effektiv zu handeln.
Feinstaubplaketten sind Aufkleber, die an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht werden und anzeigen, welchen Emissionsstandard das Fahrzeug erfüllt. Sie werden in Deutschland in Umweltzonen verwendet, um den Zugang von Fahrzeugen mit höheren Emissionen zu regulieren und so die Luftqualität zu verbessern. Die Feinstaubplaketten gibt es in verschiedenen Farben und Formen, um den Emissionsgrad anzuzeigen. Dabei gibt es insgesamt vier verschiedene Plakettenfarben: grün, gelb, rot und blau. Bei der Zulassungsstelle in Schwäbisch Hall können die Plaketten für 5€ gegen Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.
Grüne Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die die strengsten Emissionsstandards erfüllen und als besonders umweltfreundlich gelten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette können uneingeschränkt in allen Umweltzonen fahren. Gelbe Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bereits den Euro-4-Standard erfüllen, jedoch noch nicht den Euro-5-Standard. Diese Fahrzeuge dürfen in einigen Umweltzonen eingeschränkt fahren.
Rote Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die den Euro-2-Standard oder niedriger erfüllen und somit zu den höchst emittierenden Fahrzeugen gehören. Diese Fahrzeuge haben in den meisten Umweltzonen keine Zufahrtserlaubnis und dürfen diese nur in Ausnahmefällen befahren. Blaue Plaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die bestimmte Emissionsstandards erfüllen, die jedoch nicht den Euro-4-Standard erreichen. Diese Plakette ist nur für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer oder historische Fahrzeuge erhältlich, die nicht den aktuellen Emissionsstandards entsprechen.
Die Feinstaubplaketten sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und müssen ordnungsgemäß an der Windschutzscheibe oder am Nummernschild angebracht werden, um Strafen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Plakettenpflicht können Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg verhängt werden. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die richtige Plakette zu beantragen und anzubringen.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Schwäbisch Hall wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Mit dem Projekt will das BMDV erreichen, dass sich das Zulassungswesen weg von der manuellen Bearbeitung der Zulassungsstellen und hin zur digitalen und automatischen Abwicklung bewegt. Das soll zum einen Vorteile für die Bürger, als auch Entlastungen für die zuständigen Behörden bringen.
Das Projekt wird und wurde in verschiedenen Stufen realisiert. In der ersten Stufe wurde es Privatpersonen 2015 ermöglicht, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen. Die Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs kam dann mit der i-Kfz Stufe 2 2017. Die dritte Stufe brachte dann die größte Änderung: Erstzulassung, uneingeschränkte Wiederzulassung, Umschreibungen und Adressänderungen können seit 2019 digital durchgeführt werden. Die letzte aktuelle Ausbaustufe wird im September 2019 realisiert werden und bringt die Neuerung, dass nun auch juristische Personen den digitalen Service nutzen können und außerdem wird eine Großkundenschnittstelle angeboten.
i-Kfz kann nur bei Fahrzeugen genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Authentifizieren müssen sich Privatpersonen mit einem gültigen Personalausweis mit Onlinefunktion und der “AusweisApp2”. Damit lässt sich der Personalausweis auf einem Smartphone auslesen und der Fahrzeughalter kann legitimiert werden. Je nach Vorgang werden auch Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Kfz-Kennzeichen gebraucht. Zusätzlich werden auch die üblichen Daten für eine Kfz-Zulassung benötigt: eine gültige eVB für den Versicherungsnachweis, eine Wunschkennzeichen-Kombination (falls gewollt) und eine IBAN für die Abbuchung per Lastschrift der Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuer ist in Deutschland eine Pflichtabgabe für Fahrzeughalter, die Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen nutzen. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer dienen der Finanzierung von Straßeninfrastruktur und anderen staatlichen Aufgaben. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Hubraum, dem CO2-Ausstoß und der Art des Kraftstoffs. Fahrzeuge mit höheren Emissionen werden in der Regel höher besteuert, während umweltfreundlichere Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen erhalten können.
Das Bundesfinanzministerium stellt einen Kfz-Steuer-Rechner bereit, um die individuelle Steuerbelastung zu berechnen.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben möchten, beachten Sie bitte diese goldenen Regeln für einen erfolgreichen Autokauf:
Telefon: 0791/755-8855
E-Mail: [email protected]
Website: www.lrasha.de
Karl-Kurz-Str. 44
74523 Schwäbisch Hall
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
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06:30 Uhr - 16:00 Uhr
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