Erfahren Sie auf dieser Webseite alles Wissenswerte rund um die Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen in Schweinfurt.
Neben den Öffnungszeiten und Adressen erhalten Sie auch umfassende Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen wie der Anmeldung und Abmeldung. Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente für Ihre Termine und laden Sie bequem die benötigten Formulare herunter, um Zeit zu sparen.
Nutzen Sie zudem unseren praktischen Service zur Reservierung eines Wunschkennzeichens inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
Beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung bei den Behörden empfehlenswert ist, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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Nutzen Sie unseren Service, um Ihre bevorzugte Kennzeichenkombination unverbindlich und kostenlos zu reservieren. Alle relevanten Reservierungsinformationen werden Ihnen umgehend per E-Mail übersandt.
Mithilfe unseres Suchtools können Sie gezielt in der Kennzeichen-Datenbank der Zulassungsstelle Schweinfurt recherchieren. Für spezifische Kennzeichen, wie Schnapszahlen, empfehlen wir die Verwendung unserer Suchfilter.
Geben Sie lediglich die Daten des zukünftigen Fahrzeughalters ein, um die gewünschte Kennzeichenkombination zu reservieren.
Neben der Reservierung bieten wir Ihnen die Option, Kfz-Kennzeichen bequem online zu bestellen. Sie erhalten präzise geprägte, den DIN-Normen entsprechende Nummernschilder, die Ihnen via Paketzustellung zugestellt werden. Verglichen mit konventionellen Schildermachern bieten wir eine deutliche Zeitersparnis.
Termingerechte Lieferung
Entscheiden Sie sich jetzt für eine Bestellung, garantieren wir Ihnen die Zustellung Ihrer Kennzeichen bis zum . Bei einem Bestelleingang bis 14:30 Uhr erfolgt der Versand noch am selben Tag mittels DHL. In über 90% der Fälle trifft das Paket bereits am Tag nach dem Versand beim Kunden ein.
Telefon: (09721) 51-3516
E-Mail: [email protected]
Website: www.schweinfurt.de
Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt
Telefon: (09721) 55-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-schweinfurt.de
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 15:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Hier haben wir für Sie eine Übersicht über die entsprechenden Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle Schweinfurt zusammengestellt. Beim reservieren der Termine und bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen sollten Sie sich darüber bewusst sein, welchen Vorgang / welche Vorgänge Sie bei der Zulassungsstelle bezüglich Ihres Anliegens erledigen müssen.
Sie können sich weiter unten auch gezielt über Dokumente, Unterlagen und Formulare informieren, die Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen.
Sie haben die Möglichkeit, einige Änderungen an den Fahrzeugdokumenten und den Kennzeichen vorzunehmen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) können Sie Ihre Anschrift ändern, wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirks ${District} umgezogen sind. Wenn Sie aus einem anderen Bezirk zugezogen sind, ist eine Umschreibung notwendig.
Nach einer Heirat oder einem Namenswechsel ist es möglich, dies von der Behörde in beide Zulassungsbescheinigungen eintragen zu lassen. Die entsprechende Dienstleistung nennt sich Änderung des Halternamens.
Bei Saisonkennzeichen ist es möglich, den Saisonzeitraum, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, zu ändern. Diese Änderung muss auch mit der Versicherung abgeklärt werden.
Auch technische Änderungen am Fahrzeug können in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eintragungspflichtige Änderungen können auch eine technische Abnahme einer Prüforganisation voraussetzen. Sie sollten sich im Einzelfall genau darüber informieren.
Vor dem Termin bei der Zulassungsstelle Schweinfurt wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld detailliert darüber zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, um mögliche Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Bei einem Umzug oder Halterwechsel können Sie auf Wunsch das gegenwärtige Kennzeichen mit dem entsprechenden Ortskürzel beibehalten.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Fahrzeugzulassung dank des i-Kfz Projekts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). In Schweinfurt können Sie diesen Service seit Oktober 2019 nutzen und den Gang zur Behörde vermeiden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die Voraussetzungen und den Ablauf der Onlinezulassung.
Hinweis: Bei Abmeldungen sind eVB-Nummer, IBAN und Hauptuntersuchung nicht erforderlich, es muss lediglich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.
Hinweis: Wenn Sie bei einer Ummeldung ein Wunschkennzeichen wünschen und nicht das aktuelle Kennzeichen übernehmen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zuerst abmelden und dann eine Wiederzulassung durchführen.
Mit i-Kfz ist die Online-Fahrzeugzulassung in Schweinfurt einfach, bequem und zeitsparend. Probieren Sie es aus und ersparen Sie sich den Gang zur Behörde.
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe, die von Fahrzeughaltern für die Nutzung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen entrichtet werden muss. Die Höhe der Steuer wird anhand verschiedener Kriterien wie Hubraum, CO2-Ausstoß, Fahrzeugalter und Kraftstoffart berechnet. Es gibt unterschiedliche Steuersätze für Benzin- und Diesel-Fahrzeuge, und die Steuerbelastung kann je nach Fahrzeugtyp stark variieren. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer werden zur Finanzierung von Verkehrsprojekten, wie dem Ausbau von Straßen und dem öffentlichen Nahverkehr, verwendet.
Falls Sie Ihren Steuersatz berechnen möchten, können Sie dies mithilfe des eigens dafür zur Verfügung gestellten Onlinerechners des Bundesfinanzministerium machen. Sie benötigen für die Ermittlung der dafür notwendigen Werte Ihre Fahrzeugdokumente.
➡️ Hier geht es zum Onlinerechner des Bundesfinanzministerium
Bevor Sie sich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs entscheiden, beachten Sie bitte diese wichtigen Tipps:
Telefon: (09721) 51-3516
E-Mail: [email protected]
Website: www.schweinfurt.de
Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt
Telefon: (09721) 55-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-schweinfurt.de
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Die Behörde ist aktuell:
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